Systemische Supervision/Coaching traumasensible Supervision Krisenintervention
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Mediation

Seit 2000 begleite ich als Mediatorin fachkundig Menschen in ihren vielfältigen, vorwiegend beruflichen, Konfliktsituationen.

 

In einer Mediation können alle Beteiligten ihre Sichtweisen, persönliche Anliegen und ihre dahinterstehenden Bedürfnisse darstellen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine gemeinsame langfristig tragfähige und oftmals überraschend kreative Lösung zu erarbeiten.

 

Die Verfahrensgestaltung richtet sich nach den persönlichen Anforderungen aller Beteiligten in der jeweiligen Konfliktsituation.

 

 

 

Beispiele von mir durchgeführter Mediationen (anonymisiert):

 

  • Gruppenmediation: Drei Mitarbeiterinnen eines Büroraums in einer Behörde bekommen zunehmend Konflikte hinsichtlich ihrer Arbeitsplatzgestaltung, Lautstärke und Flexibilität der Arbeitszeiten. Die Produktivität der Mitarbeiterinnen nimmt ab, ihr früher eher freundschaftliches Miteinander wirkt zunehmend vergiftet. Die Vorgesetze ergreift die Initiative und veranlasst die Medation, die in der Freizeit der Mitarbeiterinnen in wöchentlichen Abständen und über einen Zeitraum von 4 Sitzungen zu je 1,5 Stunden verabredet wird. Alle drei erhalten die Möglichkeit, ihre unterschiedlichen Sichtweisen auf den Arbeitsplatz und das gegenseitige Miteinander zu verdeutlichen und erarbeiten neue Strategien für den Arbeitsalltag. Die Arbeitszufriedenheit nimmt zu, alle drei können sich wieder auf die Arbeit konzentrieren und einen freundlichen Umgang pflegen.

 

  • Teamkonflikt: Die Leitung eines Unternehmens spricht einem Mitarbeiter wegen illoyalem Verhalten die Kündigung aus. Das Team um diesen Mitarbeiter hält die Entscheidung für falsch und stellt sich gegen die Leitung. Weitere Teams werden gegen die Unternehmensleitung mobilisiert. Sogar Kunden des Unternehmens werden involviert und wenden sich über offizielle Gremien an die Unternehmensleitung. Ein Gerichtsverfahren steht bevor. Die Mediation dieser Großgruppe erfolgt als Co-Mediation mit einer Kooperationspartnerin und beinhaltet Einzelsitzungen, Untergruppen- und Großgruppensitzungen über einen Zeitraum von 18 Monaten. Es kommt bei allen Konfliktbeteiligten zu einer Auflösung der jahrelang bestehenden Konfliktfronten und zu einer differenzierten Wahrnehmung der Bedürfnisse und Sichtweisen. Es gelingt den Beteiligten zu einem wertschätzenden Miteinander zu finden. Die Arbeitsfähigkeit wird wieder hergestellt. Neue Strategien des Miteinanders und der Kommunikation im Unternehmen werden erarbeitet, auch um den sichtbar gewordenen Eskalationsdynamiken im Unternehmen frühzeitig entgegenzuwirken. Die Unternehmensleitung wird führungsstärker und die Mitarbeiter entwickeln konstruktiven Teamgeist. Das Ansehen des Unternehmens bleibt erhalten, das Gerichtsverfahren wird abgewendet und die Kündigung zurückgenommen.

 

  • Internationaler Kindschaftskonflikt: Eltern streiten nach Scheidung über den Aufenthaltsort der Kinder. Ein Elternteil droht, auch ohne Erlaubnis des anderen Elternteils mit den Kindern das Land zu verlassen. Die Mediation beginnt sehr kurzfristig und auf Initiative des Elternteils, welches den Aufenthaltsort von sich und den Kindern ins Ausland verlagern möchte. Die Mediation startet mit Einzelgesprächen, da die Eltern zunächst nur über die Mediatorin miteinander sprechen möchten. Es wird jeweils vereinbart, welche Inhalte der Einzelsitzung an den Anderen weitergegeben werden. Die Eltern werden zudem begleitend rechtsanwaltlich beraten. Es gelingt den Eltern, die jeweiligen Sorgen anzuerkennen, die persönlichen und oft sehr unterschiedlichen Anliegen zu akzeptieren und Organisiatorisches zunehmend miteinander zu regeln. Schnell und überraschend für beide Elternteile lösen sich die Fronten auf, geraten die Kinderwünsche in den Fokus der Gespräche und wird der Aufenthaltsort geregelt. Auch wird der regelmäßige Umgang des Elternteils, der in Deutschland verbleibt, mit den Kindern verbindlich verabredet. Auf Elternwunsch wird ein jährliches Nachgespräch vereinbart, um die Tragfähigkeit der Vereinbarungen zu besprechen und zu sichern und eventuell nachzuverhandeln und Neuerungen aufzunehmen. Die in der Mediation getroffenen Vereinbarungen werden beim Rechtsanwalt in einem Vertrag schriftlich festgehalten, auf Rechtsverbindlichkeit geprüft und notariell beglaubigt. Bis auf Änderungen kleiner Details ist die gefallene Entscheidung seit Jahren stabil und für alle zufriedenstellend gelöst.

StreitART

Diplom-Psychologin

Susanne Fehling

 

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